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BAFA-Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)   Im Rahmen des Programms der "Förderung unternehmerischen Know-hows" unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 3.200 €. Wir sind als Berater für dieses Programm offiziell gelistet. Dies bedeutet, dass wir für das Verfahren der Beratungsförderung unter der nachfolgenden BAFA-ID zugelassen sind. BAFA-ID: 163106 (Kirchhoff & Consultants) Dabei sind nur Berater zugelassen, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis in Form eines Qualitätsmanagmentsystems erbracht haben, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisations- abläufe aufzeigt. Antragstellung Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist vor Antragsstellung ein kostenloses Informationsgespräch bei einer Leitstelle obligatorisch. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können im Vorfeld nur online über die Antragsplattform des BAFA unter folgendem Link gestellt werden: Link zur Antragsstellung: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung Die wichtigsten Eckpunkte zur Beratungsförderung haben wir Ihnen unterhalb zusammengestellt. Detailliertere Informationen können Sie jedoch auch der Website des BAFA (Link) entnehmen, oder Sie sprechen uns bei Fragen gerne an. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere nach dieser Richtlinie förderfähigen Starter-Beratungspakete oder unsere generelle Fördermittelberatung. Wie lautet die KMU-Definition? Der Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen folgende drei Kriterien zugrunde Mitarbeiteranzahl: < 250 und Jahresumsatz: < oder = 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme: < oder = 43 Mio. € Quelle: © Europäische Union 2020, Europäische Kommission: Benutzerleitfaden zur Definition von KMU Wie hoch ist der Beratungszuschuss? Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. 1. Junge Unternehmen (bis 2 Jahren)   (Bemessungsgrundlage: 4.000€) - neue Bundesländer (80%) max. 3.200 € - Region Lüneburg (60%) max. 2.400 € - alte Bundesländer* (50%) max. 2.000 € 2. Bestandsunternehmen (ab 3 Jahren) (Bemessungsgrundlage: 3.000€) - neue Bundesländer (80%) max. 2.400 € - Region Lüneburg (60%) max. 1.800 € - alte Bundesländer* (50%) max. 1.500 € 3. Unternehmen in Schwierigkeiten (Bemessungsgrundlage: 3.000€) - alle Standorte (90%) max. 2.700 € * inkl. Berlin und Region Leipzig Welche Beratungsthemen werden gefördert? Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden insbesondere folgende Beratungsarten: witrtschaftliche Beratungen organisatorische Beratungen finanzielle Beratungen personelle Beratungen Unternehmenssicherungsberatungen für Unternehmen in Schwierigkeiten Beispielhafte Beratungsthemen wirtschaftlicher Beratungen: Unternehmenskonzeption Standort und Wettbewerb Einkauf Produktion Sortiment Lagerhaltung/-system Marketing und Vertrieb Geschäftserweiterung Nachfolge Technologie- und Innovationsberatungen Kooperationsberatungen etc. Beispielhafte Beratungsthemen organisatorischer Beratungen: unternehmerische Ausrichtung / Strategieberatungen Prozessoptimierung / Prozessberatungen Digitalisierung Aufbau- und Ablauforganisation Umstrukturierung etc. Weitere, umfangreichere Informationen können Sie der Website des BAFA (Link) entnehmen, oder Sie sprechen uns bei Fragen gerne an.
Ihr Kontakt Kirchhoff & Consultants Hildesheimer Str. 148 30173 Hannover Tel.: +49 (0) 511 / 80 60 33-10 Fax: +49 (0) 511 / 80 60 33-12 E-Mail: info@kirchhoff-consultants.com Unsere BAFA-ID: 163106 Folgen Sie uns auf: